BVerfG zum Namensrecht: Volljährige Personen müssen bei einer Adoption ihren Namen ändern

Wer adoptiert wird muss grundsätzlich seinen Namen ändern. Mit der Frage, ob das auch für volljährige Personen gilt und ob es nicht in besonderen Fällen Ausnahmen geben muss, beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht.

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