Seminarplanung und Vertrieb von Yoga-Produkten haben nichts mit Religionsausübung zu tun. Ein Yoga-Zentrum muss daher den Mindestlohn an ehemalige Mitglieder nachzahlen. Das BVerfG nahm zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.

<p>Statement von Mara Schläfke, Pflegeexpertin im Verbraucherzentrale Bundesverband, zur vdek-Auswertung


