2023 hat der Gesetzgeber im Asylrecht die sogenannte Tatsachenrevision zum BVerwG eingeführt. Die landete nun vor dem BVerfG: Dürfen Asylbewerber abgelehnt werden, bevor das BVerwG über die Bedingungen im Zielland entschieden hat?

Einmal pro Jahr analysiert ein Sachverständigenrat die Wirkung von Gesetzen,


