Im Coca-Cola-Tarifvertrag sind Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit unterschiedlich geregelt und werden entsprechend nicht gleich vergütet. Dass das kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist, hat nun das BVerfG entschieden.

Bis 2030 soll es in Deutschland flächendeckend Glasfaseranschlüsse geben, so