Im Coca-Cola-Tarifvertrag sind Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit unterschiedlich geregelt und werden entsprechend nicht gleich vergütet. Dass das kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ist, hat nun das BVerfG entschieden.

Gestern verstarb Prof. Dr. Folkhard Isermeyer im Alter von 67