BVerfG rügt Hessischen VGH: Wann dürfen Behörden noch vor „aktuellen“ Missständen in der Lebensmittelbranche warnen?

Die Öffentlichkeit soll unverzüglich über lebensmittelrechtliche Verstöße informiert werden – so will es das Gesetz. Das BVerfG entschied nun, wann solche Informationen jedenfalls nicht mehr „unverzüglich“ sind. 

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