Bundesregierung schafft Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ab

<p>Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Damit müssen Unternehmen nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zeitgleich hat die Bundesregierung stattdessen die europäischen Berichtspflichten über Lieferketten beschlossen. Auf EU-Ebene ist dieser Gesetzgebungsprozess allerdings noch nicht beendet. Für die meisten Unternehmen entfallen die Berichtspflichten von Unternehmen zu ihren Lieferketten somit bis 2027 ersatzlos.</p>

Weiterlesen

Weitere Themen

In einer Laboruntersuchung des Verbrauchermagazins weisen mehr als die Hälfte

Weiterlesen »

Künstliche Intelligenz könnte Unterschiede in der Rechtsprechung sichtbar machen –

Weiterlesen »

Wer in Deutschland pendeln muss, verbringt viele Stunden mit Warten.

Weiterlesen »