<p>Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Damit müssen Unternehmen nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zeitgleich hat die Bundesregierung stattdessen die europäischen Berichtspflichten über Lieferketten beschlossen. Auf EU-Ebene ist dieser Gesetzgebungsprozess allerdings noch nicht beendet. Für die meisten Unternehmen entfallen die Berichtspflichten von Unternehmen zu ihren Lieferketten somit bis 2027 ersatzlos.</p>

Airlines bieten ihren Kunden bei der Buchung vermehrt auch Hotels,