Bundesregierung schafft Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ab

<p>Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Damit müssen Unternehmen nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Zeitgleich hat die Bundesregierung stattdessen die europäischen Berichtspflichten über Lieferketten beschlossen. Auf EU-Ebene ist dieser Gesetzgebungsprozess allerdings noch nicht beendet. Für die meisten Unternehmen entfallen die Berichtspflichten von Unternehmen zu ihren Lieferketten somit bis 2027 ersatzlos.</p>

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