Zwei Männer lauern einem angeblichen Käufer auf, um ihn auszurauben. Als dieser in Begleitung erscheint und unklar bleibt, ob er Geld dabei hat, brechen sie ihre Tat ab. Das reicht nicht für eine Versuchsstrafbarkeit, findet der BGH.

Der Hype mag vorbei sein, der Streit um den Namen


