Freiwillige Beiträge zählen bei der Grundrente nicht, nur Pflichtbeitragszeiten werden berücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und die Klage eines Rentners abgewiesen. Die Ungleichbehandlung sei rechtlich zulässig.

Hunderttausende beziehen Bafög – viele könnten ohne das Geld vom