Freiwillige Beiträge zählen bei der Grundrente nicht, nur Pflichtbeitragszeiten werden berücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und die Klage eines Rentners abgewiesen. Die Ungleichbehandlung sei rechtlich zulässig.

Deutschland hat heute den sogenannten „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs auch


