Freiwillige Beiträge zählen bei der Grundrente nicht, nur Pflichtbeitragszeiten werden berücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und die Klage eines Rentners abgewiesen. Die Ungleichbehandlung sei rechtlich zulässig.

Zwei Thüringer AfD-Abgeordnete klagten dagegen, dass der Landesverfassungsschutz Anfragen zum