BSG gibt Rentenversicherung Recht: Ein Firmenwagen ersetzt nicht den Mindestlohn

Als einzige Vergütung bekamen zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer jeweils einen Firmenwagen, ihr Arbeitgeber zahlte darauf Abgaben. Zusätzlich muss er Abgaben auf den gesetzlichen Mindestlohn leisten, auch wenn er den gar nicht zahlt.

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