Google gilt bei vielen als der Inbegriff der Suchmaschine. Diese Machtstellung auf dem Markt kommt jedoch mit Wettbewerbspflichten. Diese hat Google verletzt, entschied das LG Berlin II und sprach Idealo Schadensersatz in Millionenhöhe zu.

Ihr Ex-Mann hatte sie über Jahre hinweg immer wieder betäubt


