Der BGH bestätigt, was der EuGH vorgegeben hat: Cheat-Software für Konsolen verletzt kein Urheberrecht – solange nur der Spielablauf manipuliert wird, nicht aber der Quellcode. Sony geht leer aus, Schummler dürfen weiter Gas geben.

In Erwartung einer gestiegenen Nachfrage deckt sich der Handel mit