BGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software: Schummeln erlaubt – solange niemand den Code anfasst

Der BGH bestätigt, was der EuGH vorgegeben hat: Cheat-Software für Konsolen verletzt kein Urheberrecht – solange nur der Spielablauf manipuliert wird, nicht aber der Quellcode. Sony geht leer aus, Schummler dürfen weiter Gas geben.

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