Aus Rache tätowierte ein Mann einem anderen den Schriftzug „Fuck“ ins Gesicht. Der BGH entschied: Das ist eine erhebliche und dauerhafte Entstellung und damit eine schwere Körperverletzung, selbst wenn man das Tattoo weglasern lassen könnte.
Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen


