BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Irgendeine abendliche Kontrolle reicht nicht

Der bloße Satz, Fristen würden abends kontrolliert, reicht nicht aus, um die Wiedereinsetzung zu erreichen. Das Fehlen näherer Angaben lasse vielmehr den Schluss zu, dass die nötige Sorgfalt in der Kanzlei fehlte, so der BGH.

Weiterlesen

Weitere Themen

Die Verbraucher in Deutschland nehmen Preissteigerungen einer Studie zufolge deutlich

Weiterlesen »

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Sträucher am Grundstück eines Rentners

Weiterlesen »