Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Der EuGH ist seit Jahren mit der hohen Zahl an
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
Der EuGH ist seit Jahren mit der hohen Zahl an
Braucht ein Familienmitglied eine Wohnung, darf man dem Mieter wegen
In Folge möglicher Häftlingsmisshandlungen in einer JVA in Augsburg haben