BGH zu Besitzschutzansprüchen: Wer zu lange parkt, darf sofort abgeschleppt werden

Aus vier Euro für ein Parkticket werden 587,50 Euro fürs Abschleppen – doch die bekommt eine Autofahrerin vom Parkplatzbetreiber nicht zurück, so der BGH. Beim anonymen Massengeschäft gingen die Besitzschutzansprüche des Betreibers vor.

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