Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Über sechs Milliarden Euro mehr als geplant hat das vielfach

Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen:

Nach der Messerattacke in Aschaffenburg ist die Staatsanwaltschaft von der