Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
Der US-Präsident setzt sich offenbar für umfassende Reformen am Obersten
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.
Der US-Präsident setzt sich offenbar für umfassende Reformen am Obersten
Zählt Jugendarrest als Freiheitsentziehung? Ja, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Ein
Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein