Patrick Hewer

informiert

BGH zur Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: „Verbreiten“ in § 176c StGB ist weit auszulegen

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte veröffentlicht. Der Begriff in § 176c Abs. 2 StGB ist weit auszulegen, so der BGH.

Read More

Weitere Themen

Der US-Präsident setzt sich offenbar für umfassende Reformen am Obersten

Weiterlesen »

Zählt Jugendarrest als Freiheitsentziehung? Ja, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Ein

Weiterlesen »

Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein

Weiterlesen »