Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören, das über schwerwiegende und seltene Risiken aufklärt. Schriftliche Unterlagen können nur als Stütze dienen, etwa zur Wiederholung des Gesagten. So der BGH.
<p>Ab dem Jahr 2025 müssen Stromanbieter dynamische Tarife verpflichtend anbieten.


