BGH zur Einwilligung in medizinische Eingriffe: Schriftliche Aufklärung beim Arzt nur als Ergänzung möglich

Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören, das über schwerwiegende und seltene Risiken aufklärt. Schriftliche Unterlagen können nur als Stütze dienen, etwa zur Wiederholung des Gesagten. So der BGH.

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