Der BGH hat einen sehr deutschen Nachbarschaftsstreit entschieden: Ja, Bambus kann eine „Hecke“ im Rechtssinne sein. Nein, es gibt keine Höhenbegrenzung für Hecken in Hessen. Und ja, Hecken werden vom Grundstück, auf dem sie wachsen, gemessen.

Erst Stuttgart und Frankfurt, jetzt München: Der bundesweit dritte Terrorprozess