Wer neue Informationen erst in der Berufung vorbringt, ist nicht nachlässig, wenn er sie zuvor nicht kannte. Der BGH rügt in Leitsatzentscheidungen zwei Obergerichte, die Vorträge klagender Patientinnen zu schnell als verspätet abgetan haben.
<p>Patient:innen sind im Behandlungsverhältnis in der schwächeren Position. Anlässlich des