Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht kann nicht einfach in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden, so der BGH. Er äußert sich damit zu einer umstrittenen Frage.

Deutschland braucht bis 2035 zwischen 12,5 und 25,6 Gigawatt an

Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht kann nicht einfach in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht umgewandelt werden, so der BGH. Er äußert sich damit zu einer umstrittenen Frage.

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