BGH zu Richterwechsel nach der mündlichen Verhandlung: Nur wer da war, kann auch entscheiden

Nach der mündlichen Verhandlung in einer Bausache verließ die zuständige Richterin das Landgericht. Das Urteil fällte eine andere Richterin – ohne erneute Verhandlung. Das verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, so der BGH. 

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