Patrick Hewer

informiert

BGH zu Kündigung wegen Eigenbedarfs: Auch bei DDR-Altmietverträgen gilt das BGB

Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt. 

Read More

Weitere Themen

Patienten zwangsweise zu behandeln, darf nur das letzte Mittel sein.

Weiterlesen »

In den Keksen könnten Metallfremdkörper enthalten sein. Der Biohändler nimmt

Weiterlesen »

CDU-Chef Merz schlägt vor, eine „Notlage“ auszurufen und die Grenzen

Weiterlesen »