Nach DDR-Recht galten für Eigenbedarfskündigungen durch Vermieter strengere Vorgaben. Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch für diese Altverträge das heutige Bürgerliche Gesetzbuch gilt.

Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich


