Ein Buchverlag hat Fotos von Kunstinstallationen veröffentlicht, die aus der Luft mit Drohnen geschossen worden waren. Der BGH hat entschieden: Weil hier die Panoramafreiheit nicht gilt, bekommen die Künstler wegen der Fotos von oben Geld.
Mehrere Wohnungseigentümerinnen haben einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor Gericht erfolgreich