BGH zu Anspruch aus DSGVO: Schaden liegt schon im Kontrollverlust

Der Bund darf die Verwaltung der Akten seines Personals nicht einfach Landesbediensteten übertragen. Tut er es doch, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO begründen. Der Schaden liegt dann schon im Kontrollverlust.

Weiterlesen

Weitere Themen

Die Koalition einigte sich schon 2023 auf Eckpunkte zum Bürokratieabbau:

Weiterlesen »

Die „Altstadt-Pizza Nr. 40“ mit einem halben Gramm Kokain als

Weiterlesen »

Behandlungen und operative Eingriffe, die nur der äußerlichen Veränderung dienen,

Weiterlesen »