BGH zu Anspruch aus DSGVO: Schaden liegt schon im Kontrollverlust

Der Bund darf die Verwaltung der Akten seines Personals nicht einfach Landesbediensteten übertragen. Tut er es doch, kann dies einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO begründen. Der Schaden liegt dann schon im Kontrollverlust.

Weiterlesen

Weitere Themen

Kaffee, Quark, Orangensaft: Besonders die hohen Lebensmittelpreise bereiten Menschen in

Weiterlesen »

Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte

Weiterlesen »

Nach langer Verzögerung sollte ein Prozess gegen Martin Winterkorn dessen

Weiterlesen »