Wie und welche gemeinsamen Kosten umgelegt werden sollen, sorgt unter Wohnungseigentümern öfter für Streit. Dürfen sie die Kostenverteilung einfach ändern, wenn das zulasten einzelner Eigentümer geht? Darüber verhandelte der BGH.
Ein akutes Risiko soll nicht bestehen, dennoch ruft der Babynahrungshersteller