Mitten im Streit um offene Mobilfunkrechnungen ließ ein Unternehmen seine Kundin bei der Schufa eintragen – mit erheblichen Konsequenzen für die Frau. Diese vorschnelle Entscheidung verstößt gegen Datenschutzregeln, entschied nun der BGH.
<p>Wie sich die Fernwärmepreise bilden, ist für Verbraucher:innen immer wieder