Mitten im Streit um offene Mobilfunkrechnungen ließ ein Unternehmen seine Kundin bei der Schufa eintragen – mit erheblichen Konsequenzen für die Frau. Diese vorschnelle Entscheidung verstößt gegen Datenschutzregeln, entschied nun der BGH.

„Geschichtsrevisionismus“ und „Islamfeindschaft“ attestiert der Thüringer Landesverfassungsschutzbericht der AfD. Die