BGH sieht Verstoß gegen Ladenöffnungsgesetz: Keine Apotheken-Lieferungen an Sonntagen

Ein Apotheker darf seine Kunden sonntags nicht per Lieferservice mit Medikamenten versorgen – auch dann nicht, wenn sein Geschäft selbst geschlossen bleibt, so der BGH. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Mann aber trotzdem Erfolg.

Weiterlesen

Weitere Themen

»Stall+Platz« oder »Auslauf/Weide«? Supermärkte müssen ab August 2025 melden, in

Weiterlesen »

Der Bundestag billigt das Finanzpaket von Union, SPD und Grünen

Weiterlesen »

Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im

Weiterlesen »