BGH sieht Verstoß gegen Ladenöffnungsgesetz: Keine Apotheken-Lieferungen an Sonntagen

Ein Apotheker darf seine Kunden sonntags nicht per Lieferservice mit Medikamenten versorgen – auch dann nicht, wenn sein Geschäft selbst geschlossen bleibt, so der BGH. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Mann aber trotzdem Erfolg.

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