BGH sieht Verstoß gegen Ladenöffnungsgesetz: Keine Apotheken-Lieferungen an Sonntagen

Ein Apotheker darf seine Kunden sonntags nicht per Lieferservice mit Medikamenten versorgen – auch dann nicht, wenn sein Geschäft selbst geschlossen bleibt, so der BGH. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Mann aber trotzdem Erfolg.

Weiterlesen

Weitere Themen

Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“

Weiterlesen »

„Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein“: Nach diesem Hinweis

Weiterlesen »