Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und forderte mehr Transparenz. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch zu, ihren Kopf zu gebrauchen.

Der Schuldspruch gegen Marine Le Pen wegen Veruntreuung trifft sie