Wichtige Klarstellung des BGH: Wer jemandem mit einer Pipette heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um die Person sexuell gefügig zu machen, begeht zwar Gewalt. Aber er verwendet dabei kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des StGB.
<p>Ein Drittel der Verbraucher:innen (33 Prozent) hat negative Erfahrungen mit