Patrick Hewer

informiert

BGH sieht kein „gefährliches Werkzeug“: „K.O.-Tropfen sind kein Holzknüppel“

Wichtige Klarstellung des BGH: Wer jemandem mit einer Pipette heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um die Person sexuell gefügig zu machen, begeht zwar Gewalt. Aber er verwendet dabei kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des StGB.

Read More

Weitere Themen

<p>Ein Drittel der Verbraucher:innen (33 Prozent) hat negative Erfahrungen mit

Weiterlesen »

Kann man Verkehrssündern, die keine Fahrerlaubnis fürs Auto haben, stattdessen

Weiterlesen »

Eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete sagt als Mitangeklagte im Prozess gegen die

Weiterlesen »