Wichtige Klarstellung des BGH: Wer jemandem mit einer Pipette heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um die Person sexuell gefügig zu machen, begeht zwar Gewalt. Aber er verwendet dabei kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des StGB.

Die Landtagswahl in Brandenburg war für die AfD ein Erfolg:


