BGH sieht kein „gefährliches Werkzeug“: „K.O.-Tropfen sind kein Holzknüppel“

Wichtige Klarstellung des BGH: Wer jemandem mit einer Pipette heimlich K.O.-Tropfen ins Getränk träufelt, um die Person sexuell gefügig zu machen, begeht zwar Gewalt. Aber er verwendet dabei kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des StGB.

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