BGH sieht „durchgreifenden Rechtsfehler“: 20 Schläge mit Quarzhandschuhen sprechen für Tötungsvorsatz

Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben.

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