Eine Richterin am Amtsgericht soll Unterbringungen in die geschlossene Psychiatrie angeordnet haben, ohne die Betroffenen vorher angehört zu haben. Das LG Stade verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe gegen die 54-jährige, die der BGH nun aber aufhob.

Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn