Eine Richterin am Amtsgericht soll Unterbringungen in die geschlossene Psychiatrie angeordnet haben, ohne die Betroffenen vorher angehört zu haben. Das LG Stade verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe gegen die 54-jährige, die der BGH nun aber aufhob.

<p>Immobilienteilverkäufe sollten den verbraucherschützenden Vorschriften des Darlehensrechtes unterliegen. Dafür spricht