Eine Richterin am Amtsgericht soll Unterbringungen in die geschlossene Psychiatrie angeordnet haben, ohne die Betroffenen vorher angehört zu haben. Das LG Stade verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe gegen die 54-jährige, die der BGH nun aber aufhob.

Nach dem Angriff auf die Ukraine wurde Indien zum wichtigsten