Ein Mann tötete einen Freund hinterrücks aus Habgier und zerstückelte dessen Leiche. Das Landgericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, ohne den Angeklagten zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Zu recht, sagt der BGH.

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten