Für die Festivalbesucher ging es nur um 2,50 Euro, doch das Urteil des BGH hat weitreichendere Bedeutung: Verbraucherschützer können bei unlauteren Geschäftspraktiken nicht ohne Weiteres eine direkte Erstattung an Verbraucher einklagen.

Bereits 2016 hatte das BVerfG Teile des BKA-Gesetzes beanstandet. Jetzt