Ein Fax an das Finanzamt, in dem der Holocaust geleugnet wird, ist noch keine strafbare Volksverhetzung, entschied der BGH. Es fehle an einem „Verbreiten“. Für eine vorbestrafte Holocaustleugnerin bleibt es somit beim Freispruch.

Wenn’s um die Vaterschaft geht, geht’s auch um die Frage:


