Ein Fax an das Finanzamt, in dem der Holocaust geleugnet wird, ist noch keine strafbare Volksverhetzung, entschied der BGH. Es fehle an einem „Verbreiten“. Für eine vorbestrafte Holocaustleugnerin bleibt es somit beim Freispruch.
Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden,