BFH zur Steuerlastberechnung: Finanzämter dürfen sich auf die Sterbetafeln verlassen

Frauen leben im Schnitt länger als Männer. Deswegen arbeiten Finanzämter bei der Steuerberechnung auch mit der individuellen Lebenserwartung der einzelnen Geschlechter und Jahrgänge. Das verstößt nicht gegen die Verfassung, so der BFH nun.

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