Vor knapp drei Jahren musste Schröder sein staatlich finanziertes Büro im Bundestag aufgeben. Er will es zurück und klagt deswegen vor den Verwaltungsgerichten. Nun entschied das BVerwG: Die hätten schon gar nicht darüber entscheiden dürfen.

<p>Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat heute ihre Eckpunkte zur Pflegereform


