Der Bettelbetrug täuscht eine Mittelbedürftigkeit vor; Beispiel: Ein Bettler gibt vor, drei hungernde Kinder ernähren zu müssen, obwohl dies nicht wahr ist. Betrug liegt allerdings erst dann vor, wenn der Vermögensschaden nur von dieser Täuschung herrührt (in Deutschland § 263 StGB).
Bauernfängerei
z. B. betrügerische Gewinnzusagen