Nur kriminell oder auch terroristisch? Darum geht es bei der Gruppierung ‚Knockout 51‘. Entscheiden soll nun doch das Thüringer Oberlandesgericht und nicht eine Staatsschutzkammer des Landgerichts, so der BGH.

Hessens umstrittenes Versammlungsgesetz hat nun grünes Licht vom dortigen Staatsgerichtshof


