Nur kriminell oder auch terroristisch? Darum geht es bei der Gruppierung ‚Knockout 51‘. Entscheiden soll nun doch das Thüringer Oberlandesgericht und nicht eine Staatsschutzkammer des Landgerichts, so der BGH.

<p>Wegen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzulässiger Preiserhöhungen für