Bei mehr als zwei Prozent der Wählerstimmen: RBB muss Wahlergebnis der Tierschutzpartei nennen

Erreicht die Tierschutzpartei bei der Brandenburg-Wahl mehr als zwei Prozent, muss ihr Ergebnis separat dargestellt werden. Ein Sammelsurium unter „Andere“ reicht laut OVG Berlin-Brandenburg nicht aus.

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