Die Pfändung von Gegenständen hat immer mehr an Bedeutung verloren. Gleichzeitig mussten auch Gerichtsvollzieher an Geltung einbüßen. Damit sich das wieder ändert, will das BMJ Zuständigkeiten anpassen. LTO liegt der Gesetzesentwurf vor.

In drei Klagen ging es um Schmerzensgeld nach sexuellem Missbrauch


