Die GFF und Klimaaktivisten erheben erneut Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Hauptargument: Der Geheimdienst dürfe persönliche Daten unter zu niedrigen Voraussetzungen an private Stellen weitergeben.

“Männerbrüste” können Betroffene sowohl ästhetisch als auch physisch durchaus stören.