Eilbeschluss des BVerfG veröffentlicht: Warum Maja T. nicht hätte ausgeliefert werden dürfen

Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG „erhebliche Bedenken“, was den Rechtsschutz angeht.

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