BAG zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes: Feiertagszuschlag richtet sich nach regelmäßigem Arbeitsort

Ein Beschäftigter, der regelmäßig in NRW arbeitet, bekommt den Feiertagszuschlag, wenn er während eines NRW-Feiertags in einem anderen Bundesland für seinen Arbeitgeber unterwegs ist, wo kein Feiertag ist. Das hat das BAG klargestellt.

Read More

Weitere Themen

Eine Muslima, die am Steuer ausnahmsweise einen Niqab tragen wollte,

Weiterlesen »

Mit Blick aufs Geld bringt das neue Jahr erfreuliche Veränderungen,

Weiterlesen »