BAG zu tariflichem Mehrarbeitszuschlag: Auch Teilzeitkräfte bekommen Geld für ihre Mehrarbeit

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

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