Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf Aktivisten der „Letzten Generation“ angeklagt.

