Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Zuschläge für Mehrarbeit – und zwar, ohne dass die Tarifparteien erst ihre diskriminierenden Regelungen nachbessern müssen. Das BAG stellt sich damit nicht gegen das BVerfG.

Das gegenwärtige Verfahren sei nicht optimal, kritisierte Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle.


