Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Die Bundes-Verbraucherzentrale gewinnt gegen den Welt-Fußballverband. Die FIFA hatte ihr


