BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung: Schadensersatz nach Kontrollverlust von Daten über „Workday“

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

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