Die Stadt Köln hat einer Mitarbeiterin nach 20 Jahren gekündigt, weil sie an dem von Correctiv aufgedeckten Treffen in Potsdam teilgenommen hat. Eine Teilnahme allein reicht für eine Kündigung allerdings nicht, urteilte das ArbG Köln nun.
Lange steckte ein Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche im Bundestag