Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung: Telefonüberwachung bei der „Letzten Generation“ rechtmäßig

Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“ abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.

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