Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“ abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.

Bahnfahren in Bayern soll besser werden – zumindest auf der


