Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“ abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.

<p>Betroffene des Facebook-Datenlecks können sich ab sofort der Sammelklage (Musterfeststellungsklage)