Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.

Gigantischer Umsatz und trotzdem kein Erfolgsgeschäft? SPIEGEL-Redakteurin Kristina Gnirke sagt,