Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.

Eine Richterin am Amtsgericht soll Unterbringungen in die geschlossene Psychiatrie