Wegen grober Behandlungsfehler bei ihrer Geburt leidet ein heute neunjähriges Mädchen an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das LG Göttingen hat die Krankenhausgesellschaft zu einem Rekord-Schmerzensgeld verurteilt.

Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte die Sträucher am Grundstück eines Rentners


