Das Gericht hält es für erwiesen, dass die Schlagersängerin bei einem Konzert mehrmals den Hitlergruß zeigte. Die Erklärungsversuche der Verteidigung für Müllers durchgestreckten rechten Arm scheiterten, das Strafmaß fällt hoch aus.
Immer mehr Haushalte müssen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens