Das Gericht hält es für erwiesen, dass die Schlagersängerin bei einem Konzert mehrmals den Hitlergruß zeigte. Die Erklärungsversuche der Verteidigung für Müllers durchgestreckten rechten Arm scheiterten, das Strafmaß fällt hoch aus.

Die maßgefertigte Dusche war bestellt und die Löcher schon gebohrt


